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Was sind eigentlich Schulen in freier Trägerschaft?

Schule ist eine öffentliche Aufgabe unter öffentlicher Verantwortung. Jede Schule – ob in staatlicher oder freier Trägerschaft – nimmt damit eine öffentliche Aufgabe wahr (Artikel 7 Absatz 1 Grundgesetz). Das Grundgesetz verbietet ein Bildungs- oder Erziehungsmonopol des Staates. Daher sind in der freiheitlich-demokratischen Grundordnung unserer Verfassung neben und anstelle von staatlichen Schulen auch Schulen in freier Trägerschaft  vorgesehen. Was sind eigentlich Schulen in freier Trägerschaft? weiterlesen

Finanzierung zwischen Finanzhilfe und Schulbeitrag

Freie Schulen sind Teil des öffentlichen Schulwesens. Grundgesetz und Bundesverfassungsgericht weisen den Schulen in freier Trägerschaft bei der Erfüllung der öffentlichen Aufgabe eines vielfältigen Schulwesens den gleichen Rang zu wie den staatlichen Schulen. Dennoch begegnen freie Schulen noch immer dem Vorurteil, es handele sich um elitäre Einrichtungen, die nur Kindern von finanzkräftigen Eltern offen stünden. Dies hat mit der Realität nichts zu tun. Denn das Grundgesetz verbietet den Ersatzschulen eine Sonderung nach den Besitzverhältnissen. Finanzierung zwischen Finanzhilfe und Schulbeitrag weiterlesen

Wussten Sie schon, … ? Wissenswertes über Freie Schulen

Warum gibt es überhaupt Schulen in freier Trägerschaft?

Der Staat besitzt weder ein Monopol in Bildungs- und Erziehungsfragen noch ein Schulmonopol. Schon lange, bevor sich der Staat mit Schulfragen befasste, stand das freie Schulwesen in hohem Ansehen. Freie Schulen bereichern seit jeher mit ihrer Pluralität im pädagogischen Denken das staatliche Schulwesen und sind oftmals Vorreiter pädagogischer Innovationen, die dem gesamten Schulwesen zugute kommen. Wussten Sie schon, … ? Wissenswertes über Freie Schulen weiterlesen