Finanzierung zwischen Finanzhilfe und Schulbeitrag

Freie Schulen sind Teil des öffentlichen Schulwesens. Grundgesetz und Bundesverfassungsgericht weisen den Schulen in freier Trägerschaft bei der Erfüllung der öffentlichen Aufgabe eines vielfältigen Schulwesens den gleichen Rang zu wie den staatlichen Schulen. Dennoch begegnen freie Schulen noch immer dem Vorurteil, es handele sich um elitäre Einrichtungen, die nur Kindern von finanzkräftigen Eltern offen stünden. Dies hat mit der Realität nichts zu tun. Denn das Grundgesetz verbietet den Ersatzschulen eine Sonderung nach den Besitzverhältnissen.

Viele Einrichtungen bieten abgestufte Schulbeitragsregelungen, Geschwisterermäßigungen oder Stipendien an. An den Förderschulen ist der Schulbesuch kostenlos. Denn eine gute Schulbildung soll nicht vom Geldbeutel der Eltern abhängig sein. Konsequent wäre deshalb eine finanzielle Gleichbehandlung aller Schüler an staatlichen und gemeinnützigen Schulen in freier Trägerschaft. Dadurch könnte auf die Erhebung von Schulbeiträgen verzichtet werden.

Finanzhilfe und Schulbeiträge

Die Zahlung des staatlichen Finanzausgleichs ist eine verfassungsrechtlich festgeschriebene Rechtsverpflichtung des Staates zur Verwirklichung der vom Grundgesetz gewährleisteten Aufgabe eines vielfältigen öffentlichen Schulwesens. Den Schulen in freier Trägerschaft stehen in Mecklenburg-Vorpommern i.d.R. drei Finanzierungsquellen zur Verfügung: die staatliche Finanzhilfe, der kommunale Schullastenausgleich und Schulbeiträge. Finanzhilfe für Ersatzschulen wird in Höhe von 50 bis 80 Prozent der durchschnittlichen Personalkosten eines Schülers der entsprechenden staatlichen Schulform gezahlt. Hinzu kommen Zuschüsse zu den Sachkosten durch Gemeinden und Landkreise. Die übrigen Ausgaben müssen die gemeinnützigen Schulträger durch Beiträge der Eltern oder Auszubildenden für den Besuch der Schulen decken.  Besucht Ihr Kind eine Schule in freier Trägerschaft, können Sie 30 Prozent des Schulgeldes, höchstens aber 5.000 Euro jährlich als Sonderausgabe steuerlich geltend machen. Dazu sollten Sie eine Bescheinigung der Schule beim Finanzamt vorlegen.

Freie Schulen entlasten den Landeshaushalt

Finanzhilfe und Schullastenausgleich, also die Zuschüsse für Personal- und Sachkosten, sind niedriger, als die Länder für ihre eigenen Schulen ausgeben.  Der Einspareffekt in Mecklenburg-Vorpommern beträgt jährlich über 20 Mio. EUR.

Diese Lücke müssen die freien Schulen durch Eigenleistungen oder Drittmittel und die Eltern durch Schulbeiträge schließen. In der Regel geben freie Schulen nicht mehr Geld pro Schüler aus, als die staatlichen. Sie setzen das Geld nur anders ein.

Während der sog. Wartefrist von drei Jahren nach Gründung einer Ersatzschule bekommt die neue Schule gar keine finanziellen Zuwendungen. In diesem Zeitraum spart das Land die Kosten vollständig ein, die sonst angefallen wären, wenn diese Schülerinnen und Schüler eine staatliche Schule besuchen würden. Gerechter wäre eine Finanzierung wie im Bereich der Kindertagesstätten oder anhand von Bildungsgutscheinen wie in den Niederlanden. Dort kann sich jeder Schüler seine Schule aussuchen. Die Schulen, ob in kommunaler oder freier Trägerschaft, erhalten für jeden Schüler das gleiche Budget. Schulbeiträge müssen dadurch nicht mehr erhoben werden. Dieser Wettbewerb der Schulen zu gleichen Bedingungen führt zu einem besseren Unterricht für Alle.