Schülerbeförderung im Landkreis Vorpommern-Rügen

Der Kreistag Vorpommern-Rügen hat auch auf der Sondersitzung am 26. Juli 2016 mehrheitlich abgestimmt, dass ab dem nächsten Schuljahr die Eltern den Schulweg zur nicht örtlich zuständige Schule vollständig selbst zahlen. Damit wird den Eltern im Landkreis Vorpommern-Rügen die landesweit ungünstigste Auslegung des Schulgesetzes zugemutet.  Somit bleibt nur noch der Weg einer Klarstellung und eindeutigen Regelung der Schülerbeförderung im Schulgesetz, um diese Ungerechtigkeit zu beenden.

Dieses Anliegen verfolgen wir mit aller Kraft weiter. Dabei können wir zum Glück auf weitreichende Unterstützung zählen. Der Bürgerbeauftragte des Landes MV, Mathias Crone hat bereits erreicht, dass das Innen- und das Bildungsministerium in einem Schreiben an den Landkreis VR eine klare Position gegen die Regelung in Vorpommern-Rügen und für einen gerechteren Kostenausgleich bezogen hat.  Auch die Parteien im Landtagswahlkampf, die bislang unsere Wahlprüfsteine beantwortet haben, bekannten sich durchgängig zur Schulwahlfreiheit (siehe Veröffentlichung unter http://www.ini-s.de).

Im Anschluss der Sondersitzung des Kreistages Vorpommern-Rügen betonte der Landrat Herr Drescher, dass er ebenfalls für eine gerechte Finanzierung der Schülerbeförderung sei. Um eine entsprechende gesetzliche Grundlage im Schulgesetz zu erreichen, hat Herr Drescher zugesagt, sich gemeinsam mit uns politisch in Schwerin zu engagieren.

Angesichts der Landtagswahl im September besteht eine reale Chance, dass im Herbst tatsächlich eine Änderung des Schulgesetzes in Angriff genommen wird. Damit es dazu kommt, ist jedoch weiter unser Einsatz gefragt und vor allem auch die Initiative der betroffenen Eltern:

–          Helfen Sie uns, das Thema in der politischen Diskussion präsent zu halten, indem Sie an Ihre Landtagskandidaten schreiben und sie auffordern, sich nach der Wahl für eine Neuregelung der Schülerbeförderung im Schulgesetz einzusetzen. Unter www.ini-s.de steht ein Musteranschreiben zur Verfügung.

–          Wenn Sie selbst betroffen sind, beantragen Sie die kostenlose Mitnahme Ihres Kindes/Ihrer Kinder in den vorhandenen Buslinien, bzw. eine Kostenerstattung für diese Fahrten beim Landkreis Vorpommern-Rügen. Wenn Sie daraufhin eine Ablehnung erhalten, gehen Sie in den Widerspruch. Damit unterstützen und beschleunigen Sie die gerichtliche Klärung der harten Auslegung des Schulgesetzes durch den Landkreis VR. Die entsprechenden Musteranträge und nähere Erläuterungen des Verfahrens finden Sie unter www.ini-s.de.

Wir danken für die Unterstützung.

Andrea Meyer
Sprecherin der Initiative Schülerbeförderung