Großdemonstration am Mittwoch in Schwerin – Mehr als 4.000 Schüler, Lehrer und Eltern erwartet.
Die freien Schulen in Mecklenburg-Vorpommern setzen sich juristisch gegen die Privatschulverordnung zur Wehr. Acht Schulträger haben stellvertretend einen gemeinsamen Normenkontrollantrag beim Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern (OVG) in Greifswald gestellt. „Das Gericht soll klären, ob das umstrittene, in der Verordnung festgelegte Verfahren zur Gewährung von staatlichen Finanzhilfen für freie Schulen rechtswidrig und nichtig ist“, sagte Prof. Dr. Bodo Pieroth, Prozessbevollmächtigter der Kläger am Dienstag in Schwerin. Für den renommierten Verfassungsrechtler und Schulrechtsexperten ist die Privatschulverordnung mit dem Schulgesetz des Landes und dem Grundgesetz nicht vereinbar. So gebe es weder für das neue Berechnungsverfahren noch für die umfassenden Nachweispflichten und die angedrohten Sanktionen die erforderliche gesetzliche Grundlage. Bei der Auslegung des Schulgesetzes könne sich das Ministerium nicht auf die Rechtsprechung des OVG beziehen, da sich das Schulgesetz inzwischen in rechtserheblicher Weise geändert habe, so Pieroth.
Darüber hinaus verstoße die Verordnung auch gegen grundrechtliche Gewährleistungen im Grundgesetz und in der Landesverfassung. Besonders freie Schulen im berufsbildenden Bereich könnten ihr Angebot nur noch gegen ein der Höhe nach sozial unverträgliches Schulgeld zur Verfügung stellen. Das Rechtsstaatsprinzip und Demokratieprinzip des Grundgesetzes verpflichteten den Gesetzgeber im Bereich des Schulwesens, die wesentlichen Entscheidungen selbst zu treffen und nicht der Schulverwaltung zu überlassen. Dies sei auch die Intention des Schulgesetzes. „Das Bildungsministerium setzt sich mit der Verordnung darüber allerdings rechtswidrig hinweg“, sagte der Universitätsprofessor.
Die Arbeitsgemeinschaft Freier Schulen in Mecklenburg-Vorpommern (AGFS) begrüßt die gestern angekündigte Schulgesetzänderung und den von der Landesregierung geäußerten Willen, Rechtsfrieden wieder herzustellen. „Konsequent wäre es allerdings, wenn Bildungsminister Brodkorb die aktuelle Privatschulverordnung jetzt mit sofortiger Wirkung aussetzen würde“, so Schulrat i.K. Thomas Weßler, Sprecher der AGFS. „Die Privatschulverordnung ist eine extreme Fehlinterpretation des Schulgesetzes. In zahlreichen Gesprächen haben wir darauf hingewiesen und Rechtsgutachten haben die Auffassung nachgewiesen.“ Ein neues Schulgesetz müsse so präzise sein, dass solche Fehlinterpretationen nicht mehr möglich seien und freie Schulen adäquat und damit vergleichbar zu staatlichen Schulen finanziert würden. Neben den Schulen zur individuellen Lebensbewältigung müsse der Gesetzgeber dabei auch Berufsschulen und allgemeinbildende Schulen in freier Trägerschaft im Blick haben. „Freie Schulen stehen für eine vielfältige Schullandschaft. Über 4000 Schüler, Lehrer und Eltern aus dem ganzen Land werden das am Mittwoch auf einer Großdemonstration vor dem Bildungsministerium und der Staatskanzlei in Schwerin deutlich machen“, so Weßler.
Aus ganz Mecklenburg-Vorpommern werden am Mittwoch Schüler, Lehrer und Eltern aus freien Schulen mit Bus und Bahn anreisen, um für eine vielfältige Bildungslandschaft zu demonstrieren. Die Demonstration beginnt um 11 Uhr. Geplant sind dabei auch Gespräche mit Bildungspolitikern. Mit einem bunten Kulturprogramm am Südufer des Pfaffenteichs klingt die Demonstration dann um 14 Uhr aus.
Für Rückfragen:
Schulrat i.K. Thomas Weßler
Sprecher der Arbeitsgemeinschaft Freier Schulen in Mecklenburg-Vorpommern; Tel.: 0385 / 59 38 37-102
Weitere Informationen
Pressemitteilung (pdf)
Univ.-Prof. Dr. Pieroth – Vita (pdf)
Stellungnahmen von Diözesanadministrator Thim und Landesbischof Ulrich (pdf)
Pressemitteilung des VDP Nord e.V. (pdf)