Laut Ministerpräsidenten Schwesig soll die schulische Infrastruktur bei der Vergabe der Mittel aus dem Sondervermögen Priorität genießen. Die Arbeitsgemeinschaft der Freien Schulen Mecklenburg-Vorpommern begrüßt das Vorhaben ausdrücklich. Wir gehen davon aus, dass Landesregierung und Kommunen im weiteren Verfahren eine gleichberechtigte Beteiligung freier Schulträger sicherzustellen. Freie Schulen – darunter Ersatzschulen, Pflegeschulen und Schulen im Sozial- und Gesundheitswesen – sind integraler Bestandteil der kommunalen Bildungsinfrastruktur und übernehmen öffentliche Bildungsaufgaben.
Dennoch gab es in der Vergangenheit bei einigen Förderprogrammen oftmals Probleme, obwohl Trägerneutralität bei der Mittelvergabe vorgesehen war. Gründe hierfür waren unter anderem fehlende eigene Antragsberechtigung, das Erfordernis kommunaler Zustimmung oder kommunale Prioritätenlisten ohne bzw. mit untergeordneter
Beteiligung der Investitionsvorhaben freier Schulträger. Eine Wiederholung dieser strukturellen Benachteiligung möchten wir vermeiden und haben mit dem Verfahren, das beim Digitalpakt 1.0 gemeinsam vereinbart wurde, eine gute Vorlage, die auch beim Sondervermögen Anwendung finden könnte.
Klare Forderungen der freien Schulen in Mecklenburg-Vorpommern:
- Eigenständiges Antragsrecht
- Verbindliche Gleichbehandlung – Vergabe nach Schülerköpfen
- Anerkennung eigener Kofinanzierung
Die öffentliche Verantwortung für Bildung endet nicht bei der Trägerschaft – Investitionen müssen alle relevanten Bildungseinrichtungen und alle Schülerinnen und Schüler erreichen. Die AGFS M-V und der Verband Deutscher Privatschulen (VDP) bieten ausdrücklich an, sich konstruktiv in die weiteren Abstimmungen einzubringen und parallel zu Landkreisen und Kommunen eine Vereinbarung mit der Landesregierung über die Umsetzung der Bildungsinvestitionen zu unterzeichnen, wie es zwischen der Arbeitsgemeinschaft freier Schulen und der damals zuständigen Ministerin Birgit Hesse im Jahr 2019 realisiert wurde.